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Unterstützung für Investoren in Syrien

Wir begleiten Investoren beim Aufbau ihrer Projekte in Syrien und koordinieren Aufgaben und Fachleute vor Ort, während Entscheidungen und Budget beim Investor bleiben.

Typische Anforderungen

Den Markt verstehen

Strukturierte Markt- und Machbarkeitsinformationen, bevor Sie sich festlegen.

Unternehmensgründung

Koordination der Gründungsschritte mit zugelassenen Fachleuten.

Behördliche Verfahren

Vorbereitung von Unterlagen und Nachverfolgung von Anträgen bei den zuständigen Behörden.

Partner und Lieferanten

Suche nach örtlichen Anbietern und Bewertung ihrer Angebote.

Begleitung aus der Ferne

Regelmäßige Berichte über Fortschritt, Kosten und offene Entscheidungen.

Häufige Ausgangslagen

  • Eine Projektidee ohne MarktkenntnisEin Investor möchte die Machbarkeit prüfen, bevor er entscheidet.
  • Ein Investor mit Sitz im AuslandEr braucht jemanden, der vor Ort koordiniert und ihn auf dem Laufenden hält.
  • Ein ins Stocken geratenes ProjektRuhende Verfahren oder unzuverlässige Lieferanten und die Notwendigkeit, neu zu ordnen.

Syrien heute

Ein Investitionsumfeld im schnellen Wandel

Mit der Öffnung Syriens für Investitionen und der Rückkehr in die regionale und internationale Wirtschaft werden rechtliche und verfahrenstechnische Rahmenbedingungen laufend angepasst. Diese angekündigten Entwicklungen berücksichtigen wir bei der Projektplanung:

  1. Juli 2025

    Investitionsgesetz durch Dekret Nr. 114/2025 geändert

    Das Dekret Nr. 114 von 2025 hat Teile des Investitionsgesetzes Nr. 18/2021 geändert und die Investorengarantien gestärkt – etwa Beschlagnahme oder Enteignung nur per Gerichtsentscheid und gegen Entschädigung zum tatsächlichen Wert – sowie Streitbeilegung gütlich, per Schiedsverfahren oder vor den zuständigen Gerichten vorgesehen. Keine Rechtsberatung.

    Quelle: SANA · 2025-07 ↗
  2. Juni 2025 – August 2026

    Umfassende US-Sanktionen gegen Syrien aufgehoben

    Mit der Executive Order 14312 (30. Juni 2025) endete das umfassende US-Sanktionsprogramm gegen Syrien; OFAC strich am 26. August 2025 die Syrian Sanctions Regulations, der Caesar Act wurde am 18. Dezember 2025 aufgehoben und die Einstufung als „State Sponsor of Terrorism“ am 24. August 2026 widerrufen. Listenbasierte Sanktionen gegen gelistete Personen – u. a. Baschar al-Assad und sein Umfeld, Menschenrechtsverletzer und Captagon-Händler – bleiben bestehen.

    Quelle: U.S. Treasury / OFAC · 2026-08-24 ↗
  3. Mai 2025

    EU hebt Wirtschaftssanktionen gegen Syrien auf

    Der Rat der EU hat am 28. Mai 2025 die Rechtsakte zur Aufhebung der Wirtschaftssanktionen gegen Syrien angenommen; sicherheitsbezogene Maßnahmen bleiben bestehen. Gezielte Maßnahmen gegen Personen und Organisationen mit Verbindung zum früheren Assad-Regime gelten weiter und wurden im Mai 2026 bis 1. Juni 2027 verlängert.

    Quelle: Council of the EU · 2025-05-28 ↗
  4. Oktober 2026

    Syrische Investitionsbehörde aktiviert ihr Single Window

    Die Syrische Investitionsbehörde automatisiert die Verfahren ihres Single Window und stellt die Betriebsbereitschaft her; im Oktober 2026 traf sie sich dazu mit Vertretern von mehr als 26 Behörden. Ein offizieller Starttermin für den Vollbetrieb wurde bislang nicht bekanntgegeben.

    Quelle: SANA · 2026-10-06 ↗
  5. Juli 2026

    Online-Firmengründung beim Ministerium für Wirtschaft und Industrie

    Am 7. Juli 2026 startete die Direktion für Binnenhandel und Verbraucherschutz des Ministeriums für Wirtschaft und Industrie einen Online-Dienst zur Gründung von Unternehmen aller Rechtsformen samt Antragsverfolgung. Laut Ministerium dauert die Erstregistrierung bei vollständigen Unterlagen höchstens fünf Arbeitstage.

    Quelle: SANA · 2026-07-07 ↗

Allgemeine Information – keine Rechtsberatung und keine Beurteilung eines Einzelfalls. Zuletzt geprüft: 9. Oktober 2026. Die jeweils geltenden Anforderungen prüfen wir für jedes Projekt mit den zuständigen Behörden und zugelassenen Fachleuten.

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